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DSGVO-konforme LLM-Integration: Was 2026 wirklich erlaubt ist
Wer 2026 einen LLM-Use-Case in einem deutschen Unternehmen produktiv stellen will, muss mindestens vier regulatorische Fragen sauber beantworten: Rechtsgrundlage, Auftragsverarbeitung, Drittstaaten-Transfer, Betroffenenrechte. Dieser Leitfaden behandelt genau diese Fragen, mit der Primärquellen-Ausstattung, die Ihre Datenschutzbeauftragte oder externe Kanzlei in der Regel erwartet: EDPB Opinion 28/2024, DSK-Orientierungshilfe KI und Datenschutz (Version 1.0, 06.05.2024), DSK-Orientierungshilfe zu RAG-Systemen, EuGH Schrems II und die konsolidierte DSGVO.
Zielleser: IT-Leiter, Geschäftsführer und AI-Verantwortliche in Unternehmen mit 50 bis 500 Personen, die ChatGPT Enterprise, Claude API, Google Gemini, Microsoft Copilot oder einen lokal betriebenen Ollama-Stack einsetzen wollen und verlässlich wissen müssen, welche davon für ihren konkreten Use Case zulässig sind.
Der Rechtsrahmen in einer Tabelle
| Quelle | Was sie regelt | Relevant ab |
|---|---|---|
| DSGVO (Verordnung (EU) 2016/679) | Gesamter Datenschutz-Rahmen. Art. 6 Rechtsgrundlage, Art. 22 automatisierte Einzelentscheidung, Art. 30 Verzeichnis, Art. 32 TOMs, Art. 35 DSFA, Art. 44 bis 49 Drittstaaten-Transfer. | Seit 25.05.2018 |
| EuGH Schrems II (C-311/18) | Invalidierung des Privacy Shield, Anforderung zusätzlicher Maßnahmen bei Standardvertragsklauseln für US-Transfers. | Seit 16.07.2020 |
| EU-US Data Privacy Framework (DPF) | Nachfolger des Privacy Shield, aktuelle Rechtsgrundlage für Transfers an DPF-zertifizierte US-Empfänger. | Seit 10.07.2023 |
| DSK-Orientierungshilfe KI und Datenschutz | Praktischer Leitfaden der deutschen Datenschutzaufsichten für LLM-Einsatz in Unternehmen. | Seit 06.05.2024 |
| EDPB Opinion 28/2024 | Europaweite Auslegung zu Anonymität von Modellen, berechtigtem Interesse und Folgen unrechtmäßiger Trainings-Daten. | Seit 17.12.2024 |
| EU AI Act Art. 50 | Transparenzpflichten für Chatbots, synthetische Inhalte, Emotionserkennung. | Ab 02.08.2026 |
Die DSGVO ist und bleibt der Rahmen. Alles andere sind Konkretisierungen, mit teilweise unterschiedlichen Sichtweisen. Die wichtigste Klarstellung der letzten 18 Monate ist die EDPB Opinion 28/2024: seither ist „der Modellbetreiber kennt die Trainingsdaten nicht, also ist das Modell anonym” nicht mehr tragfähig. Anonymität ist im Einzelfall zu beweisen.
Die fünf Entscheidungspunkte eines LLM-Use-Cases
1. Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO
Jede Verarbeitung braucht eine. Für LLM-Einsätze im Unternehmen kommen praktisch in Frage:
- Art. 6 Abs. 1 lit. b: Erfüllung eines Vertrags (z. B. Chatbot, der eine vom Nutzer explizit angestoßene Aufgabe erledigt)
- Art. 6 Abs. 1 lit. c: gesetzliche Verpflichtung (selten)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f: berechtigtes Interesse (häufigste Basis)
- Art. 6 Abs. 1 lit. a: Einwilligung (wenn sonst nichts trägt, aber fragil)
Die EDPB Opinion 28/2024 widmet dem berechtigten Interesse den Hauptteil und etabliert einen Drei-Stufen-Test:
- Legitimes Interesse benannt?: Effizienz-Steigerung allein reicht nicht; konkreter Business-Nutzen muss dokumentiert sein.
- Notwendigkeit geprüft?: Gibt es ein milderes Mittel, das den Zweck erfüllt?
- Abwägung gegen Betroffenen-Rechte?: Vernünftige Erwartung der Betroffenen, Schutz von Minderjährigen, Sensibilität der Daten.
Praktisch: Ein internes Recherche-LLM mit öffentlichen Daten passiert den Test leicht. Ein automatisierter Bewerber-Vorfilter eher nicht, da ist Einwilligung oder strukturelle Umgestaltung nötig.
2. Auftragsverarbeitung bei externen LLM-APIs
Wer OpenAI, Anthropic, Google oder Azure OpenAI nutzt, setzt einen Auftragsverarbeiter ein. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist die Verarbeitung rechtswidrig. Das gilt auch, wenn der Vertrag im Self-Service-Portal per Mausklick angenommen wird, Hauptsache er ist abgeschlossen und im Verarbeitungsverzeichnis nachweisbar.
Drei typische Fehlerquellen:
- ChatGPT Free / Plus: kein AV-Vertrag, Trainings-Nutzung standardmäßig an. Verarbeitung personenbezogener Unternehmensdaten in diesen Tarifen ist in der Regel unzulässig.
- API ohne „zero retention”: viele Anbieter speichern Prompts standardmäßig 30 Tage. Abschalten, dokumentieren.
- Azure OpenAI in einem US-Region-Deployment: trotz Microsoft-Vertrag datenschutzrechtlich ein US-Transfer, nicht EU-intern.
3. Drittstaaten-Transfer nach Schrems II
Der EuGH hat mit Schrems II (C-311/18, Urteil vom 16.07.2020) klargestellt: Standardvertragsklauseln sind weiterhin zulässig, erfordern aber zusätzliche Maßnahmen, wenn das Empfängerland keinen vergleichbaren Datenschutz bietet. Für US-Anbieter gilt seit 10.07.2023 das EU-US Data Privacy Framework, ein Angemessenheitsbeschluss, der Transfers an DPF-zertifizierte Empfänger erlaubt.
Praktisch:
- OpenAI, Anthropic, Google Cloud, Microsoft sind DPF-zertifiziert. Prüfen vor dem Kontrakt, die Zertifizierung kann aussetzen.
- Selbst mit DPF gilt: weniger Daten > mehr Daten. Prompt-Hygiene (keine unnötigen personenbezogenen Felder) ist Pflicht.
- Anbieter mit EU-Region-Option (Anthropic EU, Azure EU, Google EU) vermeiden den US-Transfer komplett. Das ist die sauberere Variante, wo verfügbar.
- Ollama on-premise oder EU-gehostete Open-Source-Modelle (z. B. Mistral in französischem RZ) eliminieren das Transfer-Thema vollständig.
4. Automatisierte Einzelentscheidung (Art. 22)
Eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung ist grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen (explizite Einwilligung, Vertragserfüllung, Spezialgesetz).
LLM-Use-Cases, die typischerweise Art. 22 berühren:
- Automatische Ablehnung eines Kreditantrags
- Automatische Kündigung eines Vertrags
- HR-Vorauswahl ohne menschliche Nachprüfung
- Preisdifferenzierung im Vertrieb ohne Review-Pflicht
Lösung meist: Human in the Loop mit echter, nicht nur formaler Entscheidungskompetenz. Der LLM liefert eine Empfehlung mit Begründung, ein Mensch entscheidet. Das muss dokumentiert sein und vom Ablauf her funktionieren, ein Schein-Human, der in 0,3 Sekunden abnickt, zählt nicht.
5. Betroffenenrechte bei Embeddings und RAG
Die DSK hat am 04.10.2024 eine eigene Orientierungshilfe zu RAG-Systemen veröffentlicht, weil die Betroffenenrechte hier besonders knifflig sind. Zwei Hauptfragen:
Art. 15 Auskunft. Eine Person fragt: „Welche Daten über mich speichert euer RAG-System?” Antwort muss möglich sein. Das bedeutet: Embeddings müssen rückwärts auf ursprüngliche Dokumente mappbar sein, und Dokumente müssen nach Betroffenem durchsuchbar sein.
Art. 17 Löschung. Eine Person verlangt Löschung. Das bedeutet: Quell-Dokument löschen und die daraus abgeleiteten Embeddings aus der Vektor-Datenbank entfernen. Technisch ein Hard-Delete, kein Soft-Delete, kein „das läuft beim nächsten Re-Index”. Wer nicht nachweisen kann, dass personenbezogene Embeddings verschwunden sind, erfüllt Art. 17 nicht.
Die Konsequenz: Vektor-Datenbank-Auswahl ist eine Datenschutz-Entscheidung, nicht nur eine technische. Systeme, die effizient gezieltes Delete unterstützen (qdrant, pgvector mit eigenen Metadaten), sind klar im Vorteil gegenüber reinen Streaming-Indices.
Der Anbieter-Vergleich aus DSGVO-Sicht
| Option | Datentransfer | AV-Vertrag | Trainings-Opt-out | Zusätzliche Maßnahmen nötig? |
|---|---|---|---|---|
| Ollama on-prem (Llama, Mistral, Qwen) | Kein | Nicht erforderlich (keine Auftragsverarbeitung) | Entfällt | Nein |
| Anthropic Claude (EU-Region) | Intra-EU | DPA verfügbar | Per Konfiguration | Standard-TOMs |
| Azure OpenAI (EU-Region) | Intra-EU | MS-DPA | Per Konfiguration | Standard-TOMs |
| OpenAI API (US, mit zero retention) | US-Transfer | DPA verfügbar | Per API-Flag | DPF-Zertifizierung + zero retention + SCC-Fallback |
| ChatGPT Free/Plus | US-Transfer | Nicht für B2B | Standardmäßig AUS | Für personenbezogene Unternehmensdaten in der Regel ungeeignet |
| Lokaler Custom-Stack mit EU-Inferenz (z. B. Mistral bei OVHcloud) | Intra-EU | DPA beim Hoster | N/A (kein Training bei Inference-Only) | Standard-TOMs |
Für hochsensible Daten (Gesundheit, Finanzen, HR): Ollama on-prem oder EU-Inferenz ohne Training. Für alltägliche Textverarbeitung ohne besondere Kategorien: Anthropic EU oder Azure EU. Für Entwicklung und Tests mit synthetischen Daten: OpenAI API via DPF mit zero retention. Die Free-Tarife bleiben privat.
Die DSK-Checkliste in sechs Schritten
Die DSK-Orientierungshilfe empfiehlt Verantwortlichen einen sechsstufigen Bewertungspfad, den ich hier leicht praxisnäher formuliert habe:
- Zweck und Verarbeitungsvorgänge sauber beschreiben: so konkret, dass ein Außenstehender versteht, was mit welchen Daten warum passiert.
- Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung benennen (Training separat von Deployment, Prompts separat von Logs).
- Transparenzinformationen aktualisieren: Datenschutzerklärung ergänzen, Mitarbeitende informieren.
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32: Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Protokollierung, Backup-Strategie.
- DSFA nach Art. 35, wenn hohes Risiko vorliegt; DSK-Whitelist / Blacklist der Aufsichten beachten.
- Verarbeitungsverzeichnis aktualisieren: eigener Eintrag je LLM-Use-Case, nicht alles in einem Sammeleintrag.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
1. LLM-Use-Case-Inventar erstellen. Listen Sie alle produktiven und in Planung befindlichen LLM-Anwendungen auf: welche Abteilung, welches Modell, welcher Anbieter, welche Daten, welche Rechtsgrundlage. Für die meisten Mittelständler ist das eine Excel-Tabelle von 10 bis 30 Einträgen. Was nicht drin steht, existiert aus Compliance-Sicht nicht, und wenn es doch existiert, ist es Schatten-IT.
2. Verträge prüfen. Für jeden externen LLM-Einsatz: AV-Vertrag vorhanden? Drittstaaten-Transfer dokumentiert? Zero retention gesetzt? Trainings-Opt-out aktiv? Die Prüfung dauert realistisch 30 Minuten je Anbieter, wenn man es ernst nimmt.
3. Shadow-IT-Amnestie ausrufen. Einmal intern kommunizieren: Wer Free-ChatGPT mit Kundendaten nutzt, hat zwei Wochen, um das ohne Konsequenzen offenzulegen. Danach gilt die freigegebene Referenzarchitektur als der Weg, auf dem neue Use Cases schnell durchgehen. Diese Übung spart später monatelange forensische Arbeit.
4. Referenzarchitektur für sensible Use Cases setzen. Der Satz „Team X will schnell einen Prototyp bauen, wir nehmen ChatGPT, Details klären wir später” kostet am Ende die meiste Zeit. Eine vorgegebene Referenzarchitektur (z. B. Ollama on-prem für PII, Anthropic EU für Rest) nimmt diese Entscheidung aus dem Einzelfall heraus und macht jedes neue Vorhaben schneller startklar.
Weiterführend
Konkrete Umsetzung dieser Referenzarchitektur zeigt die Fallstudie zur AI-Lead-Qualifizierung: Lead-Scoring mit Ollama on-prem, HubSpot-Sync, ohne dass personenbezogene Daten die EU-VM verlassen. Für einen strukturierten Audit Ihrer bestehenden LLM-Einsätze ist der DSGVO-KI-Audit ab € 4.500 der schnellste Weg von „wir glauben, es passt” zu einem Bericht, den Sie der Aufsichtsbehörde vorzeigen könnten.
Falls Ihr Use Case gleichzeitig unter den EU AI Act fällt (high-risk Anhang III, GPAI, oder Transparenzpflichten nach Art. 50), liefert der Risikoklassifikator in drei Minuten die Ersteinschätzung und verweist anschließend auf die vollständige EU-AI-Act-Beratung.
Hinweis
Dieser Text ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Die DSGVO-Auslegung entwickelt sich fortlaufend, insbesondere durch neue EDPB-Leitlinien und Entscheidungen der Aufsichtsbehörden. Für verbindliche Aussagen zu konkreten Use Cases wenden Sie sich an Ihre betriebliche Datenschutzbeauftragte, eine spezialisierte Kanzlei oder direkt an die zuständige Aufsichtsbehörde (für Bayern: BayLDA).
Häufige Fragen
Dürfen wir ChatGPT, Claude oder Gemini überhaupt für Kundendaten einsetzen?
Ja, aber mit aktiviertem Enterprise-/API-Modus, abgeschlossenem Auftragsverarbeitungsvertrag und dokumentierter Rechtsgrundlage. Die Free- und Plus-Tarife der großen Anbieter sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Unternehmenskontext in der Regel nicht geeignet, weil die Trainings-Nutzung standardmäßig aktiv ist und kein AV-Vertrag vorliegt. Mit Enterprise/Team-Tarifen oder API-Zugang bei DPF-zertifizierten Anbietern und aktivem 'zero retention'-Setting ist die Verarbeitung bei legitimen Use Cases grundsätzlich zulässig.
Was besagt die EDPB Opinion 28/2024 zu LLMs?
Die EDPB-Stellungnahme vom 17.12.2024 klärt drei Hauptfragen: unter welchen Bedingungen ein KI-Modell als 'anonym' gelten kann, wann berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) als Rechtsgrundlage für Training und Deployment trägt, und welche Folgen rechtswidrig verarbeitete Trainingsdaten für den späteren Einsatz haben. Die Kernaussage: Anonymität muss im Einzelfall bewiesen werden, 'der Modellbetreiber kennt die Trainingsdaten nicht' reicht nicht.
Reicht es, einfach Ollama on-premise zu betreiben, um DSGVO-Probleme zu eliminieren?
Für Datentransfer-Probleme ja: kein Personenbezug verlässt die eigene Infrastruktur, Schrems II und Drittstaaten-Transfer werden gegenstandslos. Andere DSGVO-Pflichten bleiben aber bestehen: Rechtsgrundlage, Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, Betroffenenrechte, DSFA bei hohem Risiko. Ollama löst die schwerste Hürde, nicht alle.
Müssen wir eine DSFA machen, bevor wir ein LLM einsetzen?
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO ist bei 'voraussichtlich hohem Risiko' verpflichtend. Die DSK zählt LLM-Einsatz mit personenbezogenen Daten typischerweise zu den hochrisikobehafteten Verarbeitungen, wenn (a) umfangreiche Datenmengen betroffen sind, (b) automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung erfolgen, oder (c) besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO verarbeitet werden. Für einen internen Code-Assistenten mit öffentlichen Daten: meist keine DSFA. Für einen HR-Bewerber-Screener: fast sicher DSFA-pflichtig.
Wie dokumentieren wir die DSGVO-Konformität eines LLM-Use-Cases?
Minimal-Paket: (1) Eintrag ins Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 mit Zweck, Rechtsgrundlage, Kategorien, Empfängern, Löschfristen, TOMs; (2) AV-Vertrag mit allen LLM-Anbietern und SCC bei Drittstaaten-Transfer; (3) ggf. DSFA nach Art. 35; (4) technische Dokumentation der Datenflüsse (welches Feld landet in welchem Prompt, wird geloggt wo, wie lange); (5) interne Richtlinie / Guardrails, was Mitarbeitende in welche Prompts schreiben dürfen.
Quellen
- EDPB Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models
- DSK: Orientierungshilfe 'Künstliche Intelligenz und Datenschutz' (Version 1.0, 06.05.2024)
- DSK: Orientierungshilfe zu KI-Systemen mit Retrieval Augmented Generation (RAG)
- Urteil des EuGH vom 16.07.2020 in der Rechtssache C-311/18 (Schrems II)
- Verordnung (EU) 2016/679: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO, konsolidierte Fassung)
Weiterführend: